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Juristische Personen (Gesellschaften, VoG usw.) und natürliche Personen, die nicht in einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, können einen Auszug aus dem Strafregister direkt beim Zentralen Strafregister beantragen.
Alle Informationen finden Sie hier.


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Füllen Sie die folgenden Felder nur aus, wenn Sie

  • • Ihre Nationalregisternummer ausgefüllt haben, aber die Bescheinigung an eine andere Adresse als Ihren gesetzlichen Wohnsitz erhalten möchten,
  • • keine Nationalregisternummer ausgefüllt haben.

 

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